Aktuelle Ausgabe
vom 26. September 2025
Antrag auf Verkehrsrechtliche Maßnahmen
Ab 01.10.2025 ist die Stadt Lommatzsch für die Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen für Gemeindestraßen gem. § 45 StVO zuständig.
Bitte stellen Sie, mindestens 14 Tage vor Maßnahmenbeginn, einen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung und senden Sie diesen an vrao@lommatzsch.de
Termine