Antrag auf Verkehrsrechtliche Maßnahmen

Ab 01.10.2025 ist die Stadt Lommatzsch für die Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen für Gemeindestraßen gem. § 45 StVO zuständig.

Bitte stellen Sie, mindestens 14 Tage vor Maßnahmenbeginn, einen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung und senden Sie diesen an vrao@lommatzsch.de

Antrag VRAO