Aktuelle Ausgabe
vom 20. Dezember 2024
Hebesätze
Der Hebesatz ist ein Instrument, mit dem die Gemeinden in Deutschland die Höhe der ihnen zustehenden Gemeindesteuern, Gewerbesteuer und Grundsteuer beeinflussen können. Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer werden regelmäßig in der kommunalen Haushaltssatzung für ein Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) festgelegt, können also jedes Jahr geändert werden. Sie werden als "Vomhundertsätze" bezeichnet, sind also als Prozent zu verstehen.
Grundsteuer A | Grundsteuer B | Gewerbesteuer |
---|---|---|
585 v.H. | 350 v.H. | 400 v.H. |
Hundesteuer
Wer im Stadtgebiet einen über 3 Monate alten Hund hält, hat das innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des Haltens oder nach dem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Stadt mit Angabe der Hunderasse anzuzeigen.
Steuersätze
1 Hund | 50,00€ |
2 Hunde | 105,00€ |
3 Hunde | 165,00€ |
4 Hunde | 230,00€ |
Sogenannte Kampfhunde 250,00€, hier ist auch der Nachweis über einen Wesenstest erforderlich.
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- Fasching des LCC Samstag, 01.03.2025
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- Krautmarkt Sonntag, 14.09.2025
- Lummscher Kellernacht Samstag, 27.09.2025
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- Hofweihnacht Samstag, 06.12.2025