Hebesätze

Der Hebesatz ist ein Instrument, mit dem die Gemeinden in Deutschland die Höhe der ihnen zustehenden Gemeindesteuern, Gewerbesteuer und Grundsteuer beeinflussen können. Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer werden regelmäßig in der kommunalen Haushaltssatzung für ein Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) festgelegt, können also jedes Jahr geändert werden. Sie werden als "Vomhundertsätze" bezeichnet, sind also als Prozent zu verstehen.

Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer
370 v.H.   450 v.H.  400 v.H.

Hundesteuer

Wer im Stadtgebiet einen über 3 Monate alten Hund hält, hat das innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des Haltens oder nach dem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Stadt mit Angabe der Hunderasse anzuzeigen.

Steuersätze

1 Hund 50,00€
2 Hunde 105,00€
3 Hunde 165,00€
4 Hunde 230,00€

Sogenannte Kampfhunde 250,00€, hier ist auch der Nachweis über einen Wesenstest erforderlich.

Onlineantrag Hundesteuer

Anzeiger
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vom 08. November 2024

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