Aktuelle Ausgabe
vom 24. November 2023
Bürgerbüro
Zum Bürgerbüro der Stadt Lommatzsch gehörten das Einwohnermeldeamt und das Standesamt.
Das Bürgerbüro bietet folgenden Leistungen an:
- Ausweis- und Passerstellung (inkl. Kinderausweis)
- Anmeldung zur Eheschließung
- Gewerbeangelegenheiten
- Beglaubigungen
- Wohnortwechsel
- Meldebestätigung
- Beurkundung Personenstandswesen (Geburt, Ehe, Sterbefälle)
- Kirchenaustritt
- Fundsachen
Aktuell bitten wir um eine Terminreservierung:
Hinweise zur Ausstellung von Ausweisdokumenten
Bitte achten Sie darauf, sich rechtzeitig vor Ablauf der Dokumente, um neue Ausweispapiere zu bemühen.
Die Beantragung muss persönlich im Meldeamt erfolgen. Bitte bringen Sie dazu mit:
für den Personalausweis:
- Personenstandsurkunde (z.B. Geburts- oder Eheurkunde)
- alter Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
- 1 biometrisches Lichtbild (aktuell)
- Bei Ausstellung vor dem 16. Geburtstag, ist die Zustimmung der Eltern erforderlich
(Sollten nicht beide Elternteile gemeinsam den Antrag stellen, ist ggf. eine schriftliche Einverständniserklärung sowie Personalausweiskopie oder Reisepasskopie des nicht anwesenden Elternteils, zur Überprüfung der Unterschrift vorzulegen.)
Gebühren | Gültigkeitsdauer |
22,80 € (vor Vollendung 24. Lebensjahr) | 6 Jahre |
37,00 € (ab Vollendung 24. Lebensjahr) | 10 Jahre |
Jeder Deutsche muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres im Besitz eines Personalausweises sein. Dies gilt nicht, wenn er im Besitz eines gültigen Reisepasses ist.
für den Reisepass:
- Personenstandsurkunde (z.B. Geburts- oder Eheurkunde)
- alter Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
- 1 biometrisches Lichtbild (aktuell)
- Bei Ausstellung vor dem 18. Geburtstag, ist die Zustimmung der Eltern erforderlich
(Sollten nicht beide Elternteile gemeinsam den Antrag stellen, ist eine schriftliche Einverständniserklärung sowie Personalausweiskopie oder Reisepasskopie des nicht anwesenden Elternteils vorzulegen.)
Gebühren | Gültigkeitsdauer |
37,50 € (vor Vollendung 24. Lebensjahr) | 6 Jahre |
60,00 € (ab Vollendung 24. Lebensjahr) | 10 Jahre |
für den Kinderreisepass:
- Geburtsurkunde (Original)
- 1 biometrisches Lichtbild (aktuell)
- die Beantragung muss durch die Sorgeberechtigten gemeinsam mit dem Kind erfolgen, wenn die gemeinsame elterliche Sorge besteht und die Eltern zusammenleben
- die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn das Einverständnis des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird. Die Unterschrift des anderen Elternteils wird anhand eines Personaldokumentes überprüft.
- Wenn beide Sorgeberechtigte getrennt leben, darf allein der den Kinderreisepass beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt.
- Besteht alleiniges Sorgerecht ist der Sorgerechtsbeschuss oder eine Negativerklärung des Jugendamtes vorzulegen.
Gebühren | Gültigkeitsdauer |
13,00 € | 1 Jahre ab Beantragung – gilt max. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr |
6,00 € | Verlängerung/Aktualisierung für ein weiteres Jahr, muss vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen |

Unterlagen zur Anmeldung Eheschließung
beide Partner sind ledig:
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch / -register – Standesamt der Geburt
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
- Personalausweis / Reisepass
zusätzlich bei gemeinsamem/en Kind/ern
- Geburtsurkunde Kind
- Vaterschaftsanerkennung
- Bescheinigung über die gemeinsame Sorge
bereits verheiratet gewesen / - zusätzlich
- Eheurkunde
- Scheidungsbeschluss mit Rechtskraft
- Sterbeurkunde des Ehepartners / Lebenspartners
Orte des Standesamtsbezirks Lommatzsch
Stadt Lommatzsch
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ehem. Gemeinde Leuben-Schleinitz
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Ortsteile der ehem. Gemeinde Ketzerbachtal
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