Bürgerbüro

Zum Bürgerbüro der Stadt Lommatzsch gehörten das Einwohnermeldeamt und das Standesamt.

Das Bürgerbüro bietet folgenden Leistungen an:

Aktuell bitten wir um eine Terminreservierung:

Terminvereinbarung Online

Hinweise zur Ausstellung von Ausweisdokumenten

Bitte achten Sie darauf, sich rechtzeitig vor Ablauf der Dokumente, um neue Ausweispapiere zu bemühen.
Die Beantragung muss persönlich im Meldeamt erfolgen. Bitte bringen Sie dazu mit:

für den Personalausweis:

  • Personenstandsurkunde (z.B. Geburts- oder Eheurkunde)
  • alter Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild (aktuell)
  • Bei Ausstellung vor dem 16. Geburtstag, ist die Zustimmung der Eltern erforderlich

(Sollten nicht beide Elternteile gemeinsam den Antrag stellen, ist ggf. eine schriftliche Einverständniserklärung sowie Personalausweiskopie oder Reisepasskopie des nicht anwesenden Elternteils, zur Überprüfung der Unterschrift vorzulegen.)

Gebühren Gültigkeitsdauer
22,80 € (vor Vollendung 24. Lebensjahr) 6 Jahre
37,00 € (ab Vollendung 24. Lebensjahr) 10 Jahre

Jeder Deutsche muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres im Besitz eines Personalausweises sein. Dies gilt nicht, wenn er im Besitz eines gültigen Reisepasses ist.

für den Reisepass:

  • Personenstandsurkunde (z.B. Geburts- oder Eheurkunde)
  • alter Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild (aktuell)
  • Bei Ausstellung vor dem 18. Geburtstag, ist die Zustimmung der Eltern erforderlich

(Sollten nicht beide Elternteile gemeinsam den Antrag stellen, ist eine schriftliche Einverständniserklärung sowie Personalausweiskopie oder Reisepasskopie des nicht anwesenden Elternteils vorzulegen.)

Gebühren Gültigkeitsdauer
37,50 € (vor Vollendung 24. Lebensjahr) 6 Jahre
60,00 € (ab Vollendung 24. Lebensjahr) 10 Jahre

für den Kinderreisepass:

  • Geburtsurkunde (Original)
  • 1 biometrisches Lichtbild (aktuell)
  • die Beantragung muss durch die Sorgeberechtigten gemeinsam mit dem Kind erfolgen, wenn die gemeinsame elterliche Sorge besteht und die Eltern zusammenleben
  • die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn das Einverständnis des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird. Die Unterschrift des anderen Elternteils wird anhand eines Personaldokumentes überprüft.
  • Wenn beide Sorgeberechtigte getrennt leben, darf allein der den Kinderreisepass beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt.
  • Besteht alleiniges Sorgerecht ist der Sorgerechtsbeschuss oder eine Negativerklärung des Jugendamtes vorzulegen.
Gebühren Gültigkeitsdauer
13,00 € 1 Jahre ab Beantragung – gilt max. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
6,00 € Verlängerung/Aktualisierung für ein weiteres Jahr, muss vor Ablauf
der Gültigkeit erfolgen
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Unterlagen zur Anmeldung Eheschließung

beide Partner sind ledig:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch / -register – Standesamt der Geburt
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
  • Personalausweis / Reisepass

zusätzlich bei gemeinsamem/en Kind/ern

  • Geburtsurkunde Kind
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Bescheinigung über die gemeinsame Sorge

bereits verheiratet gewesen / - zusätzlich

  • Eheurkunde
  • Scheidungsbeschluss mit Rechtskraft
  • Sterbeurkunde des Ehepartners / Lebenspartners

Orte des Standesamtsbezirks Lommatzsch

Stadt Lommatzsch

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Wachtnitz  Weitzschenhain  Wuhnitz
Zöthain  Zscheilitz  

 

ehem. Gemeinde Leuben-Schleinitz

Badersen Dobschütz

Eulitz

Graupzig  Leuben  Lossen
Mertitz  Mettelwitz  Perba
Praterschütz  Pröda  Raßlitz
Schleinitz  Wahnitz  Wauden

 

Ortsteile der ehem. Gemeinde Ketzerbachtal

Höfgen Leippen Lösten
Mutszchwitz  Schänitz  Ziegenhain
Anzeiger
 - Lommatzsch.de

Aktuelle Ausgabe
vom 24. November 2023

Städtebauförderung
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