Städtebau

Ziele der Städtebauförderung sind

  • Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
  • Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten; Kennzeichen für solche Funktionsverluste ist vor allem ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen, wie z.B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, insbesondere von Industrie-, Konversions- und Bahnflächen
  • Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände.

 

 

Verfügungsfonds

Eure Idee für Eure Stadt! Über den Verfügungsfonds können Fördermittel im Förderbereich beantragt werden.

Was geht?

Investive Maßnahmen:

  • Bepflanzung und Begrünung,
  • Ausstattungsgegenstände im öffentlichen Raum (u. a. Sitzgelegenheiten, Fahrradständer,
  • Abfallbehälter, Hinweisschilder, Wegweiser),
  • Spielgeräte,
  • Kunst im öffentlichen Raum,
  • Werbeanlage an Gebäuden (entsprechend städtebaulicher Zielsetzung),
  • Beleuchtung (auch saisonal),
  • Verschönerungsarbeiten in und an bestehenden Gebäuden (Malerarbeiten),
  • Maßnahmen, die der Zwischennutzung von Brach-/Freiflächen oder Gebäuden dienen,
  • Anschaffungen von Arbeitsgeräten für bürgerschaftliches Engagement

Investitionsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen (d. h. Maßnahmen, die in Zusammenhang
mit (späteren) Investitionen stehen):

  • Wettbewerbe,
  • Gutachten,
  • Planerhonorare,
  • Baustellenmanagement,
  • Bürgerbeteiligung,
  • Öffentlichkeitsarbeit.
  • Andere Maßnahmen im Zusammenhang mit den jeweiligen programmspezifischen Fördergegenständen

Nichtinvestive Maßnahmen:

  • erstmalige Teilnahme an Messen,
  • Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch externe Berater,
  • Durchführung von vorbereitenden Studien (z. B. Marketingkonzepte),
  • gemeinsame Internetportale, Newsletter, Stadtteilzeitungen soweit sie nicht investitionsvorbereitend sind,
  • Gründerunterstützung in der Vorgründungsphase,
  • Stadtteilmarketing und Werbung,
  • Unterstützung von speziellen Events (Stadtteilfeste, Kultur- und Freizeitangebote),
  • Leerstandsmanagement

Richtlinie zum Verfügungsfonds