Aktuelle Ausgabe
vom 08. November 2024
Straßenbestandsverzeichnis
Nach dem Inkrafttreten des Sächsischen Straßengesetzes am 16. Februar 1993 hatten die sächsischen Städte und Gemeinden die Aufgabe, ein erstmaliges Bestandsverzeichnis der öffentlichen Straße, Wege und Plätze anzulegen. Kernfrage in diesem Zusammenhang war, welche Straßen und Wege nach der Rechtswirklichkeit der DDR tatsächlich als „betrieblich-öffentliche Straße“ zu gelten hatten und/oder eine öffentliche Verkehrsbedeutung aufwies, die eine Aufnahme in das Bestandsverzeichnis rechtfertigte.
Das Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG) wurde neu gefasst. Dadurch wurde nunmehr geklärt, welche Straßen und Wege mit Ablauf des 31.12.2022 als öffentlich gewidmet anzusehen sind.
Nach § 54 Abs. 3 SächsStrG verlieren diejenigen Straßen, Wege und Plätze, die am 16.02.1993 (Inkrafttreten des ersten SächsStrG – Stichtag) gemäß § 53 Abs. 1 SächsStrG öffentliche Straßen gewesen sein sollen bzw. waren, diesen möglichen, öffentlichen Status endgültig, wenn Sie bis zum 31.12.2022 nicht wirksam in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde aufgenommen worden sind. Ab dem 01.01.2023 ist dann jede Eintragung in das Bestandsverzeichnis grundsätzlich nur noch nach erfolgter Widmung gemäß § 6 SächsStrG zulässig (d.h. nur noch mit Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer).
Gemäß § 54 Abs. 3 Satz 3 SächsStrG war die Gemeinde verpflichtet, durch öffentliche Bekanntmachung darauf hinzuweisen. Dieser Verpflichtung ist die Stadt Lommatzsch mit Veröffentlichung im Lommatzscher Anzeiger, Ausgaben 6,9 und 11 von 2020, nachgekommen.
Nachdem die Stadt Lommatzsch Ihrer Hinweispflicht nachgekommen war, konnten Bürger, welche ein berechtigtes Interesse plausibel darlegten, entsprechende Anträge zur Aufnahme von Wegen, welche zum Stichtag 16.02.1993 öffentlich waren, bis zum 31.12.2020 einreichen.
Die Verwaltung ist gleichzeitig in der Pflicht zu prüfen, ob das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Lommatzsch vollständig angelegt ist.
Daraus resultierend erfolgten mehrere Eintragungsverfügungen für das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Lommatzsch.
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