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Wichtige Informationen Grundsteuer

Neue Grundsteuer ab 2025 – Änderung der Zahlungen – neue Bescheide im Januar 2025


Aufgrund der ab 01. Januar 2025 geltenden Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.

Die Stadt Lommatzsch informiert, dass die bisher erteilten Grundsteuerbescheide ab dem 31.12.2024 ihre Gültigkeit verlieren und damit die daraus bekannten Zahlungsverpflichtungen enden.

Es ist vorgesehen, Anfang Januar 2025 neue Grundsteuerbescheide mit den ab 2025 gültigen Steuerbeträgen zu versenden. Diese sind wieder als Dauerbescheide für die zukünftigen Jahre (also unbefristet beginnend ab 2025) ausgestellt.

Wir bitten zu beachten, dass insbesondere für Gebäude auf fremden Grund und Boden ab 2025 keine separaten Grundsteuerbescheide mehr versandt werden und somit auch keine Grundsteuer mehr von Garagen- und Gartenlaubeneigentümern zu entrichten ist, sofern diese nicht gleichzeitig Eigentümer oder Erbbauberechtigte des Grund und Bodens sind. Die Zahlung der Grundsteuer erfolgt ab 2025 grundsätzlich durch den Eigentümer oder erbbauberechtigten des Grundstücks.

Sollten Sie Ihrem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, ändern Sie diesen bitte mit Erhalt des neuen Grundsteuerbescheides ab. Sollte Ihre Grundsteuer entfallen, so stornieren Sie bitte Ihren Dauerauftrag. Bei Daueraufträgen und Überweisungen geben Sie bitte immer das auf dem Grundsteuerbescheid stehende Kassenzeichen an.

Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Der Lastschrifteinzug erfolgt wie im neuen Grundsteuerbescheid für 2025 ausgewiesen.

Ihre Stadtverwaltung, Kämmerei / Kasse