Schul- und Kitastart am 18.05.2020

Liebe Eltern, liebe Bürgerinnen und Bürger,

ab 18. Mai öffnen Kindereinrichtungen und Schulen wieder. Eltern und Kinder sind sicher erleichtert. Von einem Normalbetrieb kann mindestens für die nächsten zwei Wochen aber keine Rede sein. Die Einrichtungen müssen die von den Ministerien Soziales und Kultus vorgegebenen Hygienevorschriften strikt einhalten. Ziel ist es, mögliche Corona-Infektionsketten nachvollziehen zu können. (Vgl. Anlage 1 – Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie vom 12.5.2020)

Das führt dazu, dass wir trotz Nutzung aller vorhandenen personellen und räumlichen Möglichkeiten die gewohnten Öffnungszeiten unserer Kindereinrichtungen nicht beibehalten können. Bis auf Weiteres schränken wir die Betreuungszeiten wie folgt ein:

Hort Kindertraum              6 bis 16 Uhr
Kinderhaus Sonnenschein 7 bis 16 Uhr

Uns ist bewusst, dass diese Regelung die betroffenen Eltern erneut vor große Herausforderungen stellen wird. Ich kann dafür nur um Ihr Verständnis bitten. Wir haben uns die Entscheidung nicht leichtgemacht und alle denkbaren und von den Ministerien angedeuteten Spielräume zusammen mit den Einrichtungsleiterinnen ausgenutzt (z.B. Bildung von festen Partnergruppen mit festem Personal). Und dennoch wissen wir, dass selbst das jetzt gefundene Konstrukt mit eingeschränkten Öffnungszeiten undurchführbar werden kann, wenn Erzieher wegen Krankheit ausfallen. Weitaus schlimmer wäre es aber aus unserer Sicht, wenn wegen eines einzelnen Infektionsfalles die gesamte Einrichtung wegen ggf. nicht nachvollziehbarer Infektionsketten vom Gesundheitsamt des Landkreises Meißen geschlossen werden müsste.


Außerdem ist es notwendig, die Außenspielbereiche der Kinder so abzugrenzen, dass sich die Klassenverbände nicht begegnen. Daher wird der Kirchspielplatz ab Montag wochentags von 9-16 Uhr den Kindereinrichtungen vorbehalten sein. Öffentliches Spielen ist aber am späten Nachmittag und am Wochenende unter Einhaltung der ausgehangenen Hygieneregeln möglich.

Zudem dürfen Schulgelände von nicht berechtigten Dritten nicht betreten werden. Hort und Grundschule haben die Bring- und Abholmöglichkeiten in ihren Elternbriefen bekannt gegeben. Dieses noch immer bestehende Betretungsverbot führt aber weiterhin zur Schließung der Turnhallen in Grund- und Oberschule. Diese gehören zum Schulgelände. Erst wenn diese Regelung aufgehoben wird, ist Freizeitsport in der Halle wieder möglich. Spielmannszug und LCC können alternativ die Freilichtbühne, Festplatz und Schützenhaus nutzen. Auch LSV und SSV haben sich schon für bestimmte Trainingszeiten auf dem Sportplatz an der Promenade abgestimmt. Alternativ können wir Freizeitsportlern noch den Sportplatz Dörschnitz für Fitnesstraining anbieten. Dazu bitte ich Interessierte, sich bei Frau Siebenlist zu melden.

Freuen wir uns über die Lockerungen in Sachsen, beachten wir die Vorschriften in unser aller Interesse und hoffen wir auf keine neue Infektionswelle.

Ihre Anita Maaß

Allgemeinverfügung Schule_Kita