Aktuelle Ausgabe
vom 22. November 2024
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2020
Gemäß § 76 Absatz 1 Sächsische Gemeindeordnung ist der Entwurf der Haushaltssatzung an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 der Stadt Lommatzsch liegt in der Zeit von Freitag, den 28. Februar 2020 bis Montag, den 09. März 2020, während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Lommatzsch, Zimmer 6, zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus.
Einwohner und Abgabepflichtige können bis einschließlich 18. März 2020 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben.
Anzeiger