Aktuelle Ausgabe
vom 22. November 2024
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2018
Gemäß § 76 Absatz 1 Sächsische Gemeindeordnung ist der Entwurf der Haushaltssatzung an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 der Stadt Lommatzsch liegt in der Zeit von Donnerstag, den 17. Mai 2018 bis Montag, den 28. Mai 2018, während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Lommatzsch, Zimmer 8, zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus. Einwohner und Abgabepflichtige können bis einschließlich 6. Juni 2018 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben.
Anzeiger