Notbekanntmachung

Bekanntmachung nach §4 der Bekanntmachungssatzung der Stadt Lommatzsch

In der Stadtratssitzung vom 09.09.2021 wurde folgender Beschluss gefasst:

Verordnung der Stadt Lommatzsch über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderen

Der Stadtrat beschloss die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen auf der Grundlage des § 8 abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (SächsLadÖffG).

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:  13             Ja-Stimmen: 13

Beschluss-Nr. 304-39/2021

 

Dies gilt somit auch für den Krautmarkt am 12.09.2021

 

09.09.2021

Stadtverwaltung Lommatzsch

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