Aktuelle Ausgabe
vom 22. November 2024
Notbekanntmachung
Bekanntmachung nach §4 der Bekanntmachungssatzung der Stadt Lommatzsch
In der Stadtratssitzung vom 09.09.2021 wurde folgender Beschluss gefasst:
Verordnung der Stadt Lommatzsch über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderen
Der Stadtrat beschloss die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen auf der Grundlage des § 8 abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (SächsLadÖffG).
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 13 Ja-Stimmen: 13
Beschluss-Nr. 304-39/2021
Dies gilt somit auch für den Krautmarkt am 12.09.2021
09.09.2021
Stadtverwaltung Lommatzsch
Anzeiger