Aktuelle Ausgabe
vom 22. November 2024
Mitarbeiterin positiv auf Corona-Virus getestet
Eine Mitarbeiterin des Rathauses positiv auf den Corona-Virus getestet
Am Freitag erreichte die Stadtverwaltung die Information, dass eine Mitarbeiterin positiv auf den Corona-Virus getestet wurde. Wir wünschen Ihr auf diesem Weg gute Besserung.
Diese Mitarbeiterin war zur Stadtratssitzung am 25. März 2020 nicht anwesend!
Aus Gründen der Vorsorge schickte das Gesundheitsamt am Freitag drei Mitarbeiterinnen des Rathauses in häusliche Quarantäne, die als nähere Kontaktpersonen gelten. Das Gesundheitsamt hält sich dabei an die amtlichen Vorgaben.
Fragen und Antworten zum Thema Quarantäne finden Sie unter folgendem Link des Robert-Koch-Institutes:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html: (Zugriff auf die Website: 27.3.2020, um 12 Uhr)
Stand: 25.03.2020: „Wann muss man in behördlich angeordnete Quarantäne?“ „Eine Quarantäne wird dann behördlich angeordnet, wenn ein hohes Risiko besteht, dass man sich angesteckt hat:
- wenn man innerhalb der letzten zwei Wochen engen Kontakt zu einem Erkrankten mit einer laborbestätigten COVID-19-Diagnose hatte. Ein enger Kontakt bedeutet entweder, dass man mindestens 15 Minuten mit dem Erkrankten gesprochen hat bzw. angehustet oder angeniest worden ist, während dieser ansteckend gewesen ist.
- immer, wenn das Gesundheitsamt dies anordnet.Wenn man beispielsweise in den letzten zwei Wochen nur im gleichen Raum mit einem COVID-19-Erkrankten war und keinen engen Kontakt hatte, wird keine Quarantäne angeordnet, da dann ein geringeres Ansteckungsrisiko besteht. Wer mit Menschen mit Vorerkrankungen arbeitet (Krankenhaus, Altenpflege etc.), sollte aber in jedem Fall seinen Betriebsarzt informieren. Wer Kontakt zu einer Person in der Familie, im Freundes- oder Bekanntenkreis hatte, die wiederum Kontakt zu einem im Labor bestätigten COVID-19-Patienten hatte, aber völlig gesund ist, muss ebenfalls nicht in Quarantäne. In diesem Fall ist man keine Kontaktperson, hat kein erhöhtes Risiko für eine COVID-19-Erkrankung und kann auch niemanden anstecken. Im Fall von Krankheitszeichen siehe „Sollten Betroffene bei einer Atemwegserkrankung ärztlichen Rat einholen und nach einem Test fragen, auch wenn die Symptome nur leicht sind (Husten, Niesen, Halsschmerzen etc.)?“
- Und für alle gilt: tägliche Selbstkontrolle auf Krankheitszeichen. Falls Zeichen eines Atemwegsinfekts auftreten: siehe „Sollten Betroffene bei einer Atemwegserkrankung ärztlichen Rat einholen und nach einem Test fragen, auch wenn die Symptome nur leicht sind (Husten, Niesen, Halsschmerzen etc.)?“
- Bei medizinischem Personal gibt es die Möglichkeit, die Empfehlungen bei Personalmangel anzupassen, siehe Optionen zum Management von Kontaktpersonen unter medizinischem Personal bei Personalmangel.
Sollten Betroffene bei einer Atemwegserkrankung ärztlichen Rat einholen und nach einem Test fragen, auch wenn die Symptome nur leicht sind (Husten, Niesen, Halsschmerzen etc.)?
Ja, wenn:
- man in den letzten zwei Wochen Kontakt hatte zu einem Erkrankten, bei dem im Labor eine COVID-19-Diagnose gestellt wurde
- Vorerkrankungen bestehen oder die Atemwegserkrankung schlimmer wird (Atemnot, hohes Fieber etc.)
- man bei der Arbeit oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Menschen in Kontakt kommt, die ein hohes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben (z.B. im Krankenhaus oder der Altenpflege)Stand: 24.03.2020
- Schon bevor das Testergebnis vorliegt, sollte man sich selbst isolieren, d.h. zuhause bleiben, alle engen Kontakte unter 2 Metern meiden, gute Händehygiene einhalten und bei Kontakt zu anderen (falls vorhanden) einen Mund-Nasenschutz tragen.“
Das Rathaus muss aus diesem Grund in den Notbetrieb schalten. Wir bleiben aber trotzdem für Sie da! Nutzen Sie die telefonischen oder digitalen Kontakte. Vielen Dank.
Dr. Anita Maaß
Bürgermeisterin