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Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

die untere Wasserbehörde (uWB) des Landkreises Meißen informiert Sie über die aktuelle Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern vom 01.07.2025 (in Kraft seit dem 02.07.2025).

Allgemeinverfügung Wasserentnahme